Das Bildungspaket fördert und unterstützt Familien mit geringem Einkommen und gilt für Kinder und Jugendliche bis 25 Jahre.
Ihr Kind benötigt Nachhilfe aber Sie wissen nicht, wie Sie sie bezahlen sollen?
Möglicherweise kommt für Sie das Bildungspaket infrage. Das Bildungspaket fördert und unterstützt Familien mit geringem Einkommen und gilt für Kinder und Jugendliche bis 25 Jahre.
Was ist das Bildungspaket?
„Mit dem Bildungspaket können Lernmaterialien und Beförderungskosten bei Besuch einer weiterführenden Schule bezuschusst werden. Eine qualifizierte Lernförderung wird ermöglicht, wenn Kinder und Jugendliche in der Schule nicht mehr mitkommen. Das ist ein großer Schritt zu mehr Motivation, mehr Bildung und mehr Chancen für ihre Zukunft.“ Qelle + Zitat: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
„Bedürftige Kinder und Jugendliche haben einen Rechtsanspruch aufs Mitmachen – bei Tagesausflügen und dem Mittagessen in Kita, Hort und Schule, bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen. Das neue Bildungspaket der Bundesregierung unterstützt gezielt 2,5 Millionen Kinder und Jugendliche, deren Eltern leistungsberechtigt nach dem SGB II sind (insbesondere Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld), Leistungen nach § 2 AsylbLG, Sozialhilfe, den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, und eröffnet ihnen so bessere Lebens- und Entwicklungschancen. Auch wer Leistungen nach § 3 AsylbLG bekommt, kann einen Anspruch auf das Bildungspaket haben.“ Qelle + Zitat: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Das Bildungs- und Teilhabepaket sollte Kindern aus sozial schwachen Familien den Zugang zu Leistungen wie professioneller Nachhilfe ermöglichen. Doch die konkrete Umsetzung wirft noch viele Fragen auf. Das belegen auch die Zahlen. Das Bildungspaket wurde anfangs von den Leistungsberechtigten kaum in Anspruch genommen – nach der anfänglichen Flaute steigen die Anfragen nun scheinbar an. Zu begründen ist dies kaum durch den geringen Bedarf an Leistungen aus dem Bildungspaket, sondern wohl mit den bürokratischen Hindernissen bei der Antragsstellung. Häufig gestaltet sich die Antragsstellung bzw. Genehmigung recht schwierig, da Verträge bzw. Rahmenvereinbarungen zwischen Kommunen und Leistungsanbieter Richtlinien vorgeben, die manchmal zu erfüllen recht umfangreich und kompliziert sind.
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